Sachverstand. Empathie. Exzellenz.
Ich bin spezialisiert auf die Lösung komplexer familienrechtlicher Angelegenheiten. Ich unterstütze unsere Kunden bei emotionaler und finanzieller Komplexität, indem ich mitfühlend zuhöre und gekonnt kommuniziere.
Trennung und Scheidung können das Familienleben auf den Kopf stellen. Ich helfe Ihnen, den Prozess zu verstehen, zu navigieren und zu beherrschen.
Als versierte Anwaltskanzlei bin ich zuversichtlich, dass ich Ihnen fachkundige Rechtsberatung über das Rechtssystem in Österreich bieten kann.
Mein persönlicher Service , meine Kommunikation und juristisches Wissen sorgen für den reibungslosen Ablauf Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit.
Ich berate Sie kompetent in allen Fragen rund um Scheidung, Trennung und streitige Nachlässe.
Ich bin bereit, Ihren Fall zu besprechen und Sie in Ihrer individuellen Situation zu beraten.
Nicht alle Ehen werden für die Ewigkeit geschlossen und müssen bei einer Trennung dann auch die aus der Scheidung resultierenden Folgen und Pflichten, wie beispielsweise die Kindesobsorge und Unterhaltsleistungen, rechtlich geklärt werden.
Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Salzburg berate und vertrete ich Sie engagiert in allen Bereichen des Familienrechts. Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsexperte im Familienrecht bei Aufteilungs-, Obsorge- und Unterhaltsverfahren zur Seite.
Bei einer Trennung ist eine schriftliche Vereinbarung über die Obsorge und den Unterhalt für Kinder zu treffen.
Ich berechne an Hand der Einkommensunterlagen die Höhe des Unterhalts. Wenn außergerichtlich oder im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung keine Einigung erzielt werden kann, stelle ich die notwendigen Unterhaltsfestsetzungsanträge beim zuständigen Gericht und vertreten Sie im Gerichtsverfahren.
Obsorge ist das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen und erziehen und es rechtlich zu vertreten. Auch bei gemeinsamer Obsorge kann grundsätzlich jeder Elternteil das Kind alleine vertreten. Nur in besonders wichtigen Angelegenheiten, zB Namensänderung, Änderung der Religion oder Staatsangehörigkeit, bedarf es der Zustimmung des anderen Elternteils.
Wer die alleinige Obsorge für das Kind hat, bestimmt dessen Aufenthalt. Bei gemeinsamer Obsorge ist eine Einigung darüber erforderlich, bei welchem Elternteil das Kind den “hauptsächlichen Aufenthalt” haben soll. Nach der Rechtsprechung darf bei gemeinsamer Obsorge auch der Elternteil, der über den Aufenthalt des Kindes bestimmen kann, nicht mit dem Kind in das Ausland ziehen, ohne vorher die Zustimmung des anderen Elternteils einzuholen, da sonst eine Kindesentführung vorliegt.
Die Frage der Obsorge muss bei einer einvernehmlichen Scheidung zwingend geregelt werden.
Wenn ein Einvernehmen über die Obsorge nicht möglich ist, vertrete ich Ihre Interessen bei Gericht und begleite Sie durch das Verfahren, um eine dem Kindeswohl entsprechende Regelung zu finden.
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